E-Health-Gesetz: Fortschritte bei Elektronischer Gesundheitskarte

Der jetzt zur Ressortabstimmung vorgelegte Referentenentwurf für das E-Health Gesetz ist aus Sicht des BITKOM ein Schritt in die richtige Richtung, bringt aber nicht den notwendigen, schnellen Durchbruch bei der Vernetzung des Gesundheitswesens. Positiv bewertet BITKOM, dass die Einführung zusätzlicher Online-Funktionen der Elektronischen Gesundheitskarte verbindlich geregelt wird und bei Verstreichen von Fristen auch finanzielle Sanktionen drohen. „Drohende Sanktionen erzeugen eine größere Verbindlichkeit“, so Rohleder. „Wir hoffen, dass die überfällige Vernetzung hierdurch schneller in Schwung kommt.“

„Das Ministerium hat viele wichtige Punkte aufgegriffen und deutlich gemacht, dass mehr Tempo notwendig ist, um ein Gesundheitsnetz zu schaffen, das die medizinische Versorgung der Patienten verbessert“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „An zu vielen Stellen bleibt der Entwurf jedoch hinter den Möglichkeiten zurück.“

Netz für das Gesundheitswesen

Unklar bleibt jedoch, wie ein gemeinsames Gesundheitsnetz geschaffen werden soll. Parallelstrukturen, wie sie in der Vergangenheit von der Kassenärztlichen Vereinigung, dem Hausärzteverband und anderen Einrichtungen der Selbstverwaltung aufgebaut wurden, bleiben erhalten und die Nutzung wird für eine Übergangszeit finanziell gefördert. „Wir brauchen ein einheitliches Netz für das Gesundheitswesen“, erklärt Rohleder. „Nur eine einheitliche Telematik-Infrastruktur ermöglicht die notwendige Kommunikation und sorgt für ein Höchstmaß an Sicherheit.“

Einführung von Medikationsplänen

Zwiespältig bewertet der BITKOM die Regelung zur Einführung von Medikationsplänen. Sie sollen dem Arzt bei Patienten, die mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, einen Überblick verschaffen. „Ein Medikationsplan macht großen Sinn. Aber weshalb kommt er in Papierform?“, fragt Rohleder. „Dieses wichtige Projekt, das jedes Jahr tausende von Menschenleben retten wird, sollte so schnell wie möglich digitalisiert werden. Der Übergang vom Papierplan zur tagesaktuellen elektronischen Übersicht muss im Gesetz verbindlich geregelt werden.“

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Notfalldatensätze

Positiv beurteilt Rohleder, dass für Ärzte Anreize geschaffen werden sollen, elektronische Arzt- und Entlassbriefe sowie Notfalldatensätze zu erstellen. „Im Fall der Notfalldatensätze lässt das Gesetz aber bisher offen, mit welcher Vergütung ein Arzt für seine Mehrarbeit rechnen kann“, so Rohleder.

Leistungskatalog sollte erweitert werden

Die Aufnahme der telemedizinischen Befundung von Röntgenaufnahmen in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung ist aus BITKOM-Sicht ebenfalls begrüßenswert. „Das ist zumindest ein Anfang. Es gibt zahlreiche weitere telemedizinische Leistungen, etwa bei chronischer Herzinsuffizienz, zur Schlaganfallversorgung oder bei Diabetes, die schon in vielen Tests gezeigt haben, dass sie die medizinische Versorgung mit einfachen technischen Mitteln verbessern und unter dem Strich Kosten sparen. Der Leistungskatalog sollte schnellstmöglich um weitere telemedizinische Leistungen erweitert und das Thema der Interoperabilität der Systeme entschlossener angegangen werden.“