DATEV verzeichnet deutliches Wachstum im 1. Halbjahr 2014

Auch im ersten Halbjahr 2014 ist der IT-Dienstleister DATEV eG kräftig gewachsen. So konnte die Genossenschaft in den ersten sechs Monaten ihren Umsatz auf 423,7 Millionen (im Vorjahr 401,9 Millionen) Euro steigern. Dies entspricht einem Plus von 5,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (1. Januar – 30. Juni). Der Umsatzanstieg im ersten Halbjahr resultiert aus einer regen Nachfrage in nahezu allen Produktgruppen. Besonders erfolgreich haben sich die Produkte im Rechnungswesen, in der Personalwirtschaft, bei Steuern sowie im IT-Sourcing entwickelt. Die Zahl der Mitarbeiter stieg weiter auf 6.713 und lag damit um 107 über dem Stand zum Jahresbeginn (6.606) bzw. stieg um 226 im Jahresvergleich (6.487). Die Zahl der Mitglieder der Genossenschaft stieg zum 30.6. weiter auf 40.286.

Auch im zweiten Halbjahr erwartet die DATEV eine starke Wachstumsdynamik: „Da die Umsatzentwicklung bei der DATEV nicht linear verläuft, können wir die Wachstumsrate der ersten Jahreshälfte nicht einfach fortschreiben. In der Größenordnung von 5 Prozent sollten es für das Gesamtjahr aber schon werden. Damit lägen wir wiederum deutlich über der für 2014 prognostizierten Steigerung des Marktvolumens im IT-Sektor von 2,9 Prozent „, so Prof. Dieter Kempf, Vorstandsvorsitzender der DATEV, heute auf der Jahrespressekonferenz des Unternehmens in Nürnberg.

Geschäftsjahr 2013: 800 Millionen Euro-Marke übersprungen

Im Geschäftsjahr 2013 (1.1.-31.12.) war der Softwareanbieter und IT-Dienst-leister trotz schwächerer Marktentwicklung noch kräftiger gewachsen als im Vorjahr. Mit einem Umsatzplus von 5,7 Prozent (Vorjahr 3,9 Prozent) übertraf die DATEV erneut deutlich das Wachstum der IT-Branche (1,5 Prozent) sowie der deutschen Gesamtwirtschaft (0,4 Prozent) und übersprang mit einem Umsatzvolumen von 803 Millionen Euro (Vorjahr 760 Millionen Euro) erstmals die Marke von 800 Millionen Euro.

Nachwuchsförderung für den Berufsstand

Die demografische Entwicklung hat auch vor dem Steuerberatermarkt nicht Halt gemacht. Mit der von DATEV initiierten Initiative „Rock Deine Zukunft“ (www.rock-deine-zukunft.de) will die Genossenschaft bei jungen Erwachsenen die Attraktivität des Berufsbilds Steuerberater steigern und ihre Mitglieder darin unterstützen, jungen, qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen. So existieren beispielsweise verschiedene Materialien für das kanzleieigene Personalmarketing mit Flyern und Plakaten. Als zentrales Werbeelement der Initiative dient die Figur des jungen Steuerberaters Tim.

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Auch für die Kanzleinachfolge bietet die Genossenschaft ihren Mitgliedern Unterstützung an: Die internetbasierte DATEV-Kanzleibörse bringt potenzielle Verkäufer und Käufer von Steuerberater-, Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüferkanzleien zusammen. Nachdem der virtuelle Marktplatz im vergangenen Jahr zur CeBIT online ging, stehen auf der frei zugänglichen Plattform bereits 200 Kaufangeboten rund 850 Interessenten gegenüber.

Herausforderungen der Zukunft: E-Government & Co.

DATEV stellt sich auch weiterhin den Herausforderungen, die sich durch die fortschreitende Digitalisierung und Entwicklungen im Bereich E-Government ergeben. Um effiziente Abläufe, insbesondere in mittelständischen Unternehmen und beim Datenaustausch mit Behörden, zu schaffen, sind integrierte Lösungen und medienbruchfreie Prozesse, auch bei Gesetzesänderungen, notwendig:

Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer ab 01. Januar 2015

Ab dem 1. Januar 2015 müssen alle Kirchensteuerabzugsverpflichteten, neben Kreditinstituten und Versicherungen auch Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel GmbHs, Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abführen. Der Bund hat hierzu ein automatisiertes Verfahren entwickelt, das nach Ansicht der DATEV der Unternehmenspraxis jedoch in keiner Weise gerecht wird. Um die Kirchensteuer automatisch abführen zu können, muss der Kirchensteuerabzugsverpflichtete beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine elektronische Regelabfrage durchführen. Dieser Abruf ist jedes Jahr zwingend im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober vorzunehmen. „Das Verfahren mag für die Unternehmen der Finanzwirtschaft, die den Steuerabzug für ihre Kunden durchführen, handhabbar erscheinen. Aus unserer Sicht ist es aber nicht praxistauglich für die Vielzahl von kleinen und mittelständischen Kapitalgesellschaften (z.B. GmbHs), die oft nur unregelmäßig Gewinne an ihre Gesellschafter ausschütten und zukünftig für die Abführung der Kirchensteuer verantwortlich sind“, kritisierte DATEV-Vorstandsvorsitzender Kempf.

Aufgrund der Intervention von Wirtschaftsverbänden und des steuerberatenden Berufsstands kann nun bei der Ein-Personen-GmbH auf die ursprünglich geplante Regelabfrage verzichtet werden, wenn deren Gesellschafter-Geschäftsführer konfessionslos ist bzw. keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört. Außerdem kann in bestimmten Fällen auf die Regelabfrage verzichtet werden, wenn zum Zeitpunkt der Regelabfrage mit Sicherheit feststeht, dass im Folgejahr keine Ausschüttung seitens der Gesellschaft vorgenommen wird. „Wir sind aber der Meinung, dass die bisherigen Zugeständnisse noch nicht weitereichend genug sind, um eine für alle Beteiligten praktikable Lösung zu schaffen“, sagte Kempf.

Vollmachtsdatenbank: Baustein der vorausgefüllten Steuererklärung

Anfang 2014 wurde von der Finanzverwaltung die Vorausgefüllte Steuererklärung eingeführt. Der Vorstandsvorsitzende bemängelt, vom erklärten Ziel, die Erstellung der Einkommensteuererklärung zu erleichtern, noch weit entfernt zu sein: „Da derzeit wenige Felder vorbestückt sind, verbleibt der Hauptteil der Arbeit nach wie vor beim Steuerzahler beziehungsweise bei seinem Steuerberater.“ Letzterer kommt bequem an die Daten ihrer Steuerpflichtigen, wenn er sich hierzu der Zentralen Vollmachtsdatenbank (VDB) bedient. Als technischer Dienstleister sorgt die DATEV im Auftrag der Bundessteuerberaterkammer für die sichere Übertragung der Daten. Gespräche mit der Wirtschaftsprüferkammer und der Bundesrechtsanwaltskammer zur Übernahme des Verfahrens sind bereits im Gange.

E-Bilanz: Status und zweite Stufe zum 01. Januar 2015

Anfang des Jahres ist die Übergangsfrist für die Einführung der E-Bilanz ausgelaufen. Im Rahmen der schrittweisen Einführung müssen Personengesellschaften mit der sogenannten Stufe 2 der E-Bilanz 2016 erstmals in strukturierter Form Kapitalkontenentwicklungen sowie Sonder- und Ergänzungsbilanzen für das Jahr 2015 übermitteln. Diese neue Anforderung wirkt sich bereits auf die Finanzbuchführung im kommenden Jahr aus. Die DATEV unterstützt ihre Mitglieder und deren Mandaten mit Informationen, Beratung und passenden technischen Lösungen.

20 Jahre Elektronische Datenübermittlung

Auf ein kleines Jubiläum verwies Kempf im Rahmen der Jahrespressekonferenz ebenfalls: Vor genau 20 Jahren wurde – zunächst nur in Bayern – die rechtliche Freigabe erteilt, Daten der Steuererklärung elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln. Nach diesem Startschuss für ein Pilotprojekt der DATEV wurde im Mai 1995 dieses Vorgehen für alle Finanzämter in Bayern freigegeben. Diese von DATEV entwickelte EDÜ (Elektronische Datenübermittlung) jährt sich 2014 zum 20. Mal. „Also ein kleiner Grund zur Freude“, so der Vorstandsvorsitzende. Seit der ersten elektronischen Übertragung der Steuererklärungsdaten ist viel passiert: Im Jahr 2013 wurden über das DATEV-Rechenzentrum über 21,4 Millionen Datensätze an die Finanzbehörden übermittelt.

Verschärfungen erwartet: GoBD kurz vor Veröffentlichung

Mit der Veröffentlichung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) ist noch im Sommer zu rechnen. Diese würden dann mangels Übergangsregelung unmittelbar Geltung erlangen. Die DATEV hat sich mit praxisnahen Verbesserungsvorschlägen und konstruktiver Kritik in die Überarbeitung eingebracht. Trotz einiger weniger Zugeständnisse der Finanzverwaltung, wie z.B. dem Wegfall der Kontierung auf dem Beleg, dem Wegfall der Aufbewahrungspflicht von E-Mails, wenn diesen nur Transportfunktion im Sinne des klassischen Briefumschlags zukommt, sowie der Konkretisierung der Anforderungen an ein Ersetzendes Scannen mit anschließender Vernichtung der Papierbelege, ist Kempf mit dem voraussichtlich finalen Entwurf nicht zufrieden, rechnet aber nicht mehr mit einer Nachbesserung: „Wir gehen davon aus, dass es zu dem vorliegenden Entwurf keine wesentlichen Veränderungen mehr geben wird.“ Das Augenmerk der DATEV liege daher nun auf der Erarbeitung operativer Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Normen und in der Aufklärungsarbeit für ihre Mitglieder.

Bürokratieabbau durch Ersetzendes Scannen

Eine von DATEV im Oktober 2013 durchgeführte Simulationsstudie hatte wichtige Hinweise zur richterlichen Beweiswürdigung beim Ersetzenden Scannen erbracht. Vor allem hatte die Studie deutlich gemacht, dass etliche Dokumente – insbesondere auch des Rechnungswesens – grundsätzlich keine Vorteile bei der Beweisführung erzielen, nur weil diese als Papieroriginal vorliegen. Das Ersetzende Scannen kann so zum Türöffner für die Prozessoptimierungen in Kanzleien und Unternehmen werden. Die DATEV treibt das Thema zusammen mit Berufskammern, DIHK, ZdH, Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministerium intensiv voran, um kleinen und mittelständischen Unternehmen damit ein Instrument zum Bürokratieabbau zu erschließen.

„ZUGFeRD“ gibt elektronischer Rechnung Aufwind

Zur Unterstützung der Digitalisierung in Wirtschaft und Verwaltung wirkt DATEV bei einem weiteren Projekt mit: Mit dem am 25. Juni vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) veröffentlichten „ZUGFeRD“-Format als einheitlichem Standard für elektronische Rechnungen bekommt die eRechnung neuen Aufwind. „Damit wird nicht nur der elektronische Rechnungsaustausch deutlich vereinfacht, sondern der kooperative Entwicklungsprozess könnte ein Vorbild für ähnliche Projekte in Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Unternehmen werden“, resümierte der DATEV-Chef.