Elektro- und Batteriegesetz: Weitreichende Folgen

Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) hat weitreichende Folgen für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten wie auch für Importeure, Distributoren und Händler. So sollen künftig unter anderem Leuchten für private Haushalte und Photovoltaik-Module in den Anwendungsbereich fallen. Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland müssten zudem einen Bevollmächtigten für die Registrierung benennen. Zeitgleich wird zudem das Batteriegesetz novelliert und es gelten strengere Anforderungen für den Transport von Batterien.

Wie können sich die betroffenen Unternehmen auf diese und weitere Veränderungen einstellen? Was müssen sie beachten? Das ist das Thema einer Roadshow, die die stiftung ear, die Stiftung GRS Batterien sowie die Branchenverbände BITKOM und ZVEI veranstalten. Die kostenlosen Informationsveranstaltungen finden im Juni und Juli in acht Städten deutschlandweit statt (Termine siehe unten). „Mit der Roadshow möchten wir betroffenen Unternehmen die Gelegenheit bieten, ihre konkreten Fragen mit Spezialisten zu diskutieren. Dadurch haben sie die Möglichkeit, sich rechtzeitig auf die neuen Regelungen einzustellen“, sagt Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear.

Die Novellierung des Elektrogerätegesetzes, die voraussichtlich Ende des Jahres in Kraft tritt, soll laut Bundesregierung die Menge an gesammelten Altgeräten erhöhen. Elektroaltgeräte enthalten wertvolle Metalle, aber auch gesundheits- und umweltschädliche Stoffe, und dürfen deshalb nicht im Hausmüll entsorgt werden. Eine Wiederverwertung der Altgeräte schützt Mensch und Umwelt und schont knappe Ressourcen. Das Elektrogerätegesetz verpflichtet die Hersteller, sich für die in Umlauf gebrachten Geräte zu registrieren und Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen.
Neben den Veränderungen durch die Novellierung des Elektrogerätegesetzes sind für Hersteller von Batterien weitere Änderungen zu erwarten. Diese betreffen vor allem die sichere Sammlung und Entsorgung von Akkus und Batterien. Auch hierzu können Teilnehmer der Roadshow ihre Fragen stellen und erhalten Rat von Fachleuten.

Termine der Roadshow:

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■ 01.06. in Berlin
■ 10.06. in Bielefeld
■ 15.06. in Ludwigshafen
■ 16.06. in München
■ 30.06. in Bamberg
■ 02.07. in Marburg
■ 07.07. in Düsseldorf
■ 09.07. in Bremen

Kostenfreie Anmeldung unter: http://www.elektrog2-roadshow.de/

EAR

Die stiftung ear mit Sitz in Fürth, Bayern, koordiniert die Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Sie hat 23 Mitarbeiter. Die stiftung ear wurde durch das Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben beliehen und untersteht dessen Rechts- und Fachaufsicht.

GRS

Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien ist das vom Bundesumweltministerium festgestellte Gemeinsame Rücknahmesystem für Gerätebatterien (gem. § 6 BattG) und wurde 1998 von den führenden Batterieherstellern und dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) gegründet. Die Non-Profit-Organisation übernimmt für ihre Kunden die Rücknahme, Sortierung und Entsorgung von gebrauchten Batterien und ist das größte Rücknahmesystem seiner Art in Europa.

ZVEI

Der ZVEI vertritt die Interessen der Elektroindustrie in Deutschland mit 1.600 Mitgliedsunternehmen. Die Branche beschäftigt rund 850.000 Arbeitnehmer in Deutschland und weitere 690.000 weltweit. 2014 betrug ihr Umsatz 172 Milliarden Euro.